WLAN-Hotspot Nutzungsbedingungen der iks GmbH

 WLAN‐Hotspot Nutzungsbedingungen der iks GmbH,
‐ nachstehend „Betreiberin“ genannt ‐
Stand: Februar 2025

Inhaltsverzeichnis

  1. Betreiberin, Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen
  2. Nutzungsvoraussetzungen
  3. Leistungen der Betreiberin
  4. Kosten
  5. Datenschutz
  6. Datensicherheit
  7. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
  8. Verantwortung des Nutzers für Inhalte, Fremdheit von Inhalten für die Betreiberin, Haftungsfreistellung
  9. Allgemeine Haftungsbeschränkung
  10. Sonstige Bestimmungen

§ 1 Betreiberin, Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen

(1) Betreiberin der WLAN‐Hotspots ist die iks GmbH (Heiligkreuzstr. 2‐4, D‐66709 Weiskirchen;
Amtsgericht Saarbrücken, HRB 63940; Geschäftsführer: Markus Backes, Johannes Backes).

(2) Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Inanspruchnahme der WLAN‐Hotspots der Betreiberin (im Folgenden „WLAN‐Hotspots“) durch Nutzer.

§ 2 Nutzungsvoraussetzungen

(1) Vor dem Zugriff auf das WLAN muss der Nutzer den Nutzungsbedingungen zustimmen und die Datenschutzinformationen zur Kenntnis nehmen. Diese Verpflichtung gilt sowohl für unentgeltliche als auch für kostenpflichtige Zugänge; andernfalls ist eine Nutzung des WLANs nicht möglich.

(2) Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.

§ 3 Leistungen der Betreiberin

(1) Die Betreiberin stellt den Zugang zum Internet über WLAN‐Hotspots zur Übermittlung von Daten in das bzw. aus dem Internet bereit. Eine Zusicherung über eine Mindestbandbreite erfolgt nicht. Der vom WLAN genutzte Frequenzbereich ist lizenzfrei und wird auch für andere Zwecke (z. B. Bluetooth) genutzt. Es kann keine Gewähr für die Störungsfreiheit oder eine Mindestqualität des Funkverkehrs übernommen werden. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet‐Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters und von der Anzahl der Nutzer abhängig.

(2) Die Nutzung erfolgt entweder kostenfrei oder über den Erwerb eines kostenpflichtigen Tickets (s.§ 4).
Die nachfolgenden Regelungen gelten je nach Zugangstyp entsprechend:

(3) Kostenlose Nutzung:
Die Betreiberin gewährleistet keine Verfügbarkeit der WLAN‐Hotspots an bestimmten Standorten und ist nicht verpflichtet, einmal eingerichtete WLAN‐Hotspots dauerhaft verfügbar zu halten. Darüber hinaus besteht keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit bestimmter Inhalte.

(4) Kostenpflichtige Nutzung:
Für WLAN‐Hotspots, die über ein kostenpflichtiges Ticket genutzt werden, bemüht sich die Betreiberin, den Zugang an den ausgewiesenen Standorten verfügbar zu halten.
Eine Zusicherung über eine Mindestbandbreite oder störungsfreie Nutzung erfolgt nicht. Die Übertragungsqualität kann u. a. von der Netzauslastung oder der Anzahl der Nutzer abhängig sein. Bei vollständiger Nichterreichbarkeit des WLAN‐Hotspots über einen Zeitraum von mehr als [24 Stunden] besteht ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Ticketkosten. Die Erstattung erfolgt entweder durch Rückzahlung, Ausstellung eines Gutscheins oder durch eine entsprechende Verlängerung des Tickets.

(5) Die Betreiberin kann den Zugang zum Internet über die WLAN‐Hotspots jederzeit ganz oder teilweise beschränken oder aussetzen, sofern dies erforderlich ist, um:
a. die Sicherheit des Netzbetriebs zu gewährleisten,
b. die Netzintegrität aufrechtzuerhalten, insbesondere schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten zu vermeiden, oder
c. Verstöße des Nutzers gegen die Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen zu verhindern.

In diesen Fällen kann die Betreiberin insbesondere URL‐, IP‐Adressen oder Ports sperren, um den Zugang zu bestimmten Inhalten oder Diensten zu verhindern.

(6) Ein Anspruch auf ununterbrochene Nutzung besteht weder bei der kostenlosen noch bei der kostenpflichtigen Nutzung. Bei kostenpflichtigen Tickets gilt dies jedoch nur insoweit, als der Zugang nicht über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden vollständig ausfällt (siehe Abs. 4).

§ 4 Kosten

(1) Die WLAN‐Hotspots werden freiwillig bereitgestellt und sind grundsätzlich unentgeltlich nutzbar.

(2) An bestimmten Standorten erfolgt der Zugang ausschließlich über die Eingabe eines Codes, der auf einem kostenpflichtigen Ticket bereitgestellt wird. Solche Standorte sind deutlich gekennzeichnet. Ein Ticket berechtigt zur zeitlich oder datenbezogen begrenzten Nutzung des jeweiligen WLANHotspots und ist nur innerhalb des auf dem Ticket angegebenen Zeitraums gültig. Mit Erreichen der jeweiligen Grenze endet die Zugangsberechtigung automatisch

§ 5 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder gesetzlich angeordnet wurde.

(2) Zur Erbringung und Sicherstellung der Hotspot‐Leistungen können personenbezogene Daten der Endgeräte verarbeitet werden. In diesem Zusammenhang können MAC‐Adressen der Endgeräte temporär gespeichert werden. Darüber hinaus können Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen gespeichert werden. Der Personenbezug dieser Daten besteht nur solange, bis der Provider die Zuordnungen löscht (in der Regel 7 Tage). Ab diesem Zeitpunkt sind die Logfiles anonymisiert, sodass kein Rückschluss auf einzelne Personen mehr möglich ist. Die anonymisierten Logfiles können zu statistischen Zwecken und zur Verbesserung
der Hotspot‐Leistungen bis zu 12 Monate gespeichert werden. Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Weitere
Informationen zur Verarbeitung personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzinformation auf unserer Webseite unter https://iks‐computer.de/datenschutz/ enthalten.

§ 6 Datensicherheit

(1) WLAN‐Hotspots ermöglichen ausschließlich den Zugang zum Internet und beinhalten keinerlei Virenschutz oder Firewall. Die kabellose Datenübertragung zwischen dem WLAN‐Hotspot und dem WLAN‐fähigen Endgerät des Nutzers erfolgt unverschlüsselt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die mittels WLAN zu übertragenden Daten verschaffen. Für sensible Daten sollte eine entsprechende Sicherheitssoftware (z.B. https, VPN) verwendet werden.

(2) Die Nutzung von WLAN‐Hotspots erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden durch Dritteinwirkung, insbesondere für Schäden an seiner Software oder Hardware sowie für Beschädigung und Verlust von Daten ist der Nutzer selbst, nicht jedoch die Betreiberin verantwortlich.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung von WLAN‐Hotspots die geltenden Gesetze und bestehenden Rechte Dritter zu beachten und die von der Betreiberin angebotenen Leistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die diese verletzen können. Insbesondere ist der Nutzer verpflichtet,

a. den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen;

b. WLAN‐Hotspots nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze zu nutzen;

c. Keine ausführbaren Routinen (z. B. Spyware, Dialer, usw.) automatisch, unautorisiert und versteckt auf Rechner der Betreiberin oder von Dritten zu übertragen;

d. Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheber‐ und Markenrechte, zu achten;

e. WLAN‐Hotspots oder andere Hard‐ oder Software Infrastruktur der Betreiberin ebenso wie andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder sonst zu schädigen;

f. über WLAN‐Hotspots keine Informationen mit rechts‐ oder sittenwidrigen Inhalten zu verbreiten. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB
der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Betreiberin schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

(2) Die Benutzung von WLAN‐Hotspots durch den Nutzer erfolgt auf dessen Verantwortung und auf dessen Risiko. Dem Nutzer obliegt es, eine spezielle Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist

(3) Dem Nutzer obliegt es darüber hinaus, die Hard‐ und Softwarevoraussetzungen für den Zugang zum WLAN‐Hotspot auf seinem Endgerät zu schaffen. Dieses muss hierfür insbesondere mit aktueller Software und einer als DHCP‐Client konfigurierten WLAN‐Schnittstelle ausgerüstet sein.

§ 8 Verantwortung des Nutzers für Inhalte, Fremdheit von Inhalten für die Betreiberin, Haftungsfreistellung

(1) Der Nutzer ist für sämtliche Inhalte, welche er über WLAN‐Hotspots abruft, versendet, einstellt oder die er in irgendeiner Weise verbreitet (im Folgenden „Nutzerinhalte“), gegenüber der Betreiberin und Dritten ausschließlich selbst verantwortlich.

(2) Die Betreiberin stellt über WLAN‐Hotspots lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die Nutzerinhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Betreiberin. Auf Nutzerinhalte einschließlich deren Erstellung und Verwendung kann und wird die Betreiberin zu keinem Zeitpunkt Einfluss nehmen oder diese sonst kontrollieren oder verändern. Die Betreiberin betrachtet sämtliche Nutzerinhalte daher als fremd.

(3) Der Nutzer stellt die Betreiberin von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Nutzer beruhen oder mit deren
Billigung durch Dritte erfolgt oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des durch die Betreiberin zur Verfügung gestellten Internetzugangs verbunden sind. Erkennt der Nutzer, oder muss dieser erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, so hat er die Betreiberin unverzüglich hierüber zu unterrichten.

§ 9 Allgemeine Haftungsbeschränkung

Die Betreiberin haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(1) Eine Haftung der Betreiberin besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Betreiberin haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

(2) Die Beschränkung der Haftung der Betreiberin gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Die Betreiberin haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.

(4) Die Betreiberin haftet darüber hinaus nicht für Störungen und Qualitätsverlust der Datenübertragung im Internet, oder sonstigen Netzwerken, welche die Betreiberin nicht zu
vertreten hat.

(5) Soweit die Haftung der Betreiberin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Betreiberin.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts. Bei Verbrauchern, welche WLANHotspots nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Eine Speicherung individueller Vertragsbestimmungen durch die Betreiberin erfolgt nicht. Die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen sind jedoch auf der Website https://ikscomputer.de/wlan‐nutzungsbedingungen bzw. im Zugangsportal des WLAN‐Hotspots einsehbar.

(4) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der Betreiberin (Weiskirchen/Saarland).